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Rechtsprechung
   BAG, 23.02.2005 - 4 AZR 172/04   

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https://dejure.org/2005,864
BAG, 23.02.2005 - 4 AZR 172/04 (https://dejure.org/2005,864)
BAG, Entscheidung vom 23.02.2005 - 4 AZR 172/04 (https://dejure.org/2005,864)
BAG, Entscheidung vom 23. Februar 2005 - 4 AZR 172/04 (https://dejure.org/2005,864)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Anrechnung des Arbeitslosengeldes auf Flugdienstuntauglichkeitsrente (FDU-Rente); Gerichtliche Fragepflicht und Hinweispflicht; Auslegung des Tarifvertrages und Ablöseprinzip; Ausscheiden des Arbeitnehmers wegen Flugdienstuntauglichkeit

  • Judicialis

    TVG § 1 Auslegung; ; Tarifvertrag Übergangsversorgung für das Cockpi... tpersonal der Deutschen Lufthansa idF vom 15. Mai 2000 § 6 Abs. 3; ; Tarifvertrag Übergangsversorgung für das Cockpitpersonal der Deutschen Lufthansa idF vom 15. Mai 2000 § 7a Abs. 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Tarifrecht; Tarifauslegung - Anrechnung des Arbeitslosengeldes auf Flugdienstuntauglichkeitsrente

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2005, 1264 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (50)Neu Zitiert selbst (21)

  • BAG, 27.05.2004 - 6 AZR 129/03

    Grundrechtsbindung der Tarifvertragsparteien

    Auszug aus BAG, 23.02.2005 - 4 AZR 172/04
    Überwiegend wird eine unmittelbare Grundrechtsbindung abgelehnt, da die Tarifvertragsparteien als Vereinigungen des privaten Rechts keine Staatsgewalt iSv. Gesetzgebung, Rechtsprechung und vollziehende Gewalt sind (BAG 27. Mai 2004 - 6 AZR 129/03 - AP TVG § 1 Gleichbehandlung Nr. 5 = EzA GG Art. 3 Nr. 101, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu B II 1 der Gründe mwN; Senat 14. Januar 2004 - 4 AZR 581/02 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Seniorität Nr. 11, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu A 2 c bb (2) (e) der Gründe mwN).

    (a) Es besteht weitgehend Einigkeit, dass auch die Tarifvertragsparteien den allgemeinen Gleichheitssatz gem. Art. 3 Abs. 1 GG zu beachten haben (BAG 27. Mai 2004 - 6 AZR 129/03 - AP TVG § 1 Gleichbehandlung Nr. 5 = EzA GG Art. 3 Nr. 101, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu B II der Gründe; Senat 29. August 2001 - 4 AZR 352/00 - BAGE 99, 31, zu I 4 a der Gründe; BAG 27. Februar 2002 - 9 AZR 38/01 - EzA TVG § 4 Luftfahrt Nr. 5, zu II 3 b bb (1) der Gründe).

    Bei einer personenbezogenen Ungleichbehandlung ist der Gleichheitssatz verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die Ungleichbehandlung rechtfertigen können (vgl. BAG 27. Mai 2004 - 6 AZR 129/03 - aaO, zu B II 3 c cc der Gründe mwN).

  • BAG, 27.02.2002 - 9 AZR 38/01

    Übergangsversorgung - Gleichbehandlung

    Auszug aus BAG, 23.02.2005 - 4 AZR 172/04
    Sie soll den Arbeitnehmer vom Zeitpunkt seines Ausscheidens wegen Flugdienstuntauglichkeit nach § 20 MTV Cockpit DLH bis zum Zeitpunkt, in dem ein Anspruch auf Altersrente besteht, finanziell absichern (vgl. BAG 27. Februar 2002 - 9 AZR 38/01 - EzA TVG § 4 Luftfahrt Nr. 5, zu II 3 b bb (2) der Gründe, für die Zusatzrente).

    (a) Es besteht weitgehend Einigkeit, dass auch die Tarifvertragsparteien den allgemeinen Gleichheitssatz gem. Art. 3 Abs. 1 GG zu beachten haben (BAG 27. Mai 2004 - 6 AZR 129/03 - AP TVG § 1 Gleichbehandlung Nr. 5 = EzA GG Art. 3 Nr. 101, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu B II der Gründe; Senat 29. August 2001 - 4 AZR 352/00 - BAGE 99, 31, zu I 4 a der Gründe; BAG 27. Februar 2002 - 9 AZR 38/01 - EzA TVG § 4 Luftfahrt Nr. 5, zu II 3 b bb (1) der Gründe).

    Dies rechtfertigt eine Differenzierung bei der Anrechnung (so bereits BAG 27. Februar 2002 - 9 AZR 38/01 - EzA TVG § 4 Luftfahrt Nr. 5, zu II 4 a der Gründe, hinsichtlich der Arbeitgeberbeiträge zu Renten).

  • BVerfG, 15.10.1996 - 1 BvL 44/92

    Mietpreisbindung

    Auszug aus BAG, 23.02.2005 - 4 AZR 172/04
    Die Beschränkung der Rückwirkung von Gesetzen und sonstiger Rechtsnormen beruht außerhalb des Art. 14 Abs. 1 GG auf dem Rechtsstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 3 GG (BVerfG 15. Oktober 1996 - 1 BvL 44/92, 1 BvL 48/92 - BVerfGE 95, 64, 82).

    Von einer unechten Rückwirkung spricht mann, wenn eine Rechtsnorm auf gegenwärtige, noch nicht abgeschlossene Sachverhalte und Rechtsnorm auf gegenwärtige, noch nicht abgeschlossene Sachverhalte und Rechtsbeziehungen einwirkt und damit zugleich die betroffene Rechtsposition nachträglich entwertet (BVerfG 15. Oktober 1996 - 1 BvL 44/92, 1 BvL 48/92 - aaO S. 86).

  • BAG, 20.03.2002 - 10 AZR 501/01

    Jahressonderzahlung - RTV für die gewerblichen Beschäftigten im

    Auszug aus BAG, 23.02.2005 - 4 AZR 172/04
    a) Die Tarifvertragsparteien können eine Tarifnorm sowohl zugunsten wie auch zum Nachteil der betroffenen Arbeitnehmer ändern (BAG 20. März 2002 - 10 AZR 501/01 - BAGE 100, 377, zu II 2 c bb der Gründe mwN).

    Ein dem entgegenstehender Vertrauensschutz kann grundsätzlich nicht entstehen (BAG 20. März 2002 - 10 AZR 501/01 - BAGE 100, 377, zu II 2 c bb der Gründe; Senat 8. September 1999 - 4 AZR 661/98 - BAGE 92, 259, zu I 2 der Gründe).

  • BAG, 14.01.2004 - 4 AZR 581/02

    Tarifvertrag und Senioritätsrang

    Auszug aus BAG, 23.02.2005 - 4 AZR 172/04
    Auch die Praktikabilität denkbarer Auslegungsergebnisse gilt es zu berücksichtigen; im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (vgl. zB Senat 14. Januar 2004 - 4 AZR 581/02 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Seniorität Nr. 11, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu A 2 c aa der Gründe mwN).

    Überwiegend wird eine unmittelbare Grundrechtsbindung abgelehnt, da die Tarifvertragsparteien als Vereinigungen des privaten Rechts keine Staatsgewalt iSv. Gesetzgebung, Rechtsprechung und vollziehende Gewalt sind (BAG 27. Mai 2004 - 6 AZR 129/03 - AP TVG § 1 Gleichbehandlung Nr. 5 = EzA GG Art. 3 Nr. 101, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu B II 1 der Gründe mwN; Senat 14. Januar 2004 - 4 AZR 581/02 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Seniorität Nr. 11, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu A 2 c bb (2) (e) der Gründe mwN).

  • BVerfG, 23.11.1988 - 2 BvR 1619/83

    Rastede - Übertragung der Abfallbeseitigung von kreisangehörigen Gemeinden auf

    Auszug aus BAG, 23.02.2005 - 4 AZR 172/04
    Der Gleichheitssatz bindet jeden Normgeber allein in seinem Zuständigkeitsbereich (BVerfG 23. November 1988 - 2 BvR 1619/83, 2 BvR 1628/83 - BVerfGE 79, 127, 158; BAG 5. Oktober 1999 - 3 AZR 230/98 - BAGE 92, 310, zu IV der Gründe).
  • BAG, 29.08.2001 - 4 AZR 352/00

    Ungleiche tarifliche Vergütung

    Auszug aus BAG, 23.02.2005 - 4 AZR 172/04
    (a) Es besteht weitgehend Einigkeit, dass auch die Tarifvertragsparteien den allgemeinen Gleichheitssatz gem. Art. 3 Abs. 1 GG zu beachten haben (BAG 27. Mai 2004 - 6 AZR 129/03 - AP TVG § 1 Gleichbehandlung Nr. 5 = EzA GG Art. 3 Nr. 101, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu B II der Gründe; Senat 29. August 2001 - 4 AZR 352/00 - BAGE 99, 31, zu I 4 a der Gründe; BAG 27. Februar 2002 - 9 AZR 38/01 - EzA TVG § 4 Luftfahrt Nr. 5, zu II 3 b bb (1) der Gründe).
  • BAG, 23.11.1994 - 4 AZR 879/93

    Rückwirkende Tariflohnsenkung; Vertrauensschutz

    Auszug aus BAG, 23.02.2005 - 4 AZR 172/04
    bb) Soweit Änderungen der Tarifnorm Sachverhalte berühren, die in der Vergangenheit liegen, haben die Tarifvertragsparteien allerdings dieselben Grenzen für eine zulässige Rückwirkung einzuhalten, wie sie vom Gesetzgeber zu beachten sind (Senat 23. November 1994 - 4 AZR 879/93 - BAGE 78, 309, zu II 2 c dd der Gründe).
  • BAG, 15.11.2000 - 5 AZR 310/99

    Abändernde Betriebsvereinbarung über Entgeltfortzahlung

    Auszug aus BAG, 23.02.2005 - 4 AZR 172/04
    Die Änderung der tariflichen Regelung hat sich demnach nur auf die später eintretende und den Anspruch auf FDU-Rente begründende Flugdienstuntauglichkeit des Klägers ausgewirkt (vgl. BAG 15. November 2000 - 5 AZR 310/99 - BAGE 96, 249, zu B III 4 c der Gründe).
  • BAG, 08.09.1999 - 4 AZR 661/98

    Auf den Nachwirkungszeitraum rückwirkende tarifliche Vergütungsabsenkung

    Auszug aus BAG, 23.02.2005 - 4 AZR 172/04
    Ein dem entgegenstehender Vertrauensschutz kann grundsätzlich nicht entstehen (BAG 20. März 2002 - 10 AZR 501/01 - BAGE 100, 377, zu II 2 c bb der Gründe; Senat 8. September 1999 - 4 AZR 661/98 - BAGE 92, 259, zu I 2 der Gründe).
  • BAG, 05.10.1999 - 3 AZR 230/98

    Absenkung einer tarifvertraglichen Zusatzrente bei späterer Änderung der

  • BVerfG, 16.10.1968 - 1 BvL 7/62

    Angestelltenversicherung

  • BVerfG, 21.06.1960 - 1 BvL 10/58

    Verfassungsmäßigkeit der Inhaltsänderung von Anwartschaften aus laufenden

  • BAG, 06.11.1996 - 5 AZR 334/95

    Rückzahlung von Fort- und Weiterbildungskosten nach AVR-Caritas

  • BAG, 19.02.2003 - 4 AZR 11/02

    Kirchliche Arbeitsrechtsregelung - Kürzung von Ansprüchen

  • BAG, 17.09.2003 - 4 AZR 540/02

    Vergütungsansprüche eines Busfahrers

  • BAG, 30.05.1984 - 4 AZR 512/81

    Tarifliche Vergütungsregelung für arbeitsfreien 24.12. - Tarifnorm und

  • BAG, 09.03.1983 - 4 AZR 61/80

    Einschlägige Lehrabschlußprüfung - Tarifauslegung - Öffentlicher Dienst -

  • BAG, 24.02.1988 - 4 AZR 614/87

    Revision - Rechtsmittelbelehrung - Schuhindustrie - Schlichtungsspruch -

  • LAG Hessen, 02.08.2000 - 8 Sa 2009/98

    Streitigkeit über eine Übergangsversorgung; Arbeitsvertrag als Flugingenieur;

  • LAG Hamburg, 04.11.2003 - 2 Sa 59/03
  • BAG, 27.10.2010 - 10 AZR 410/09

    TVöD - Weitergewährung einer Auswärtszulage

    a) Es gehört zur Tarifautonomie der Tarifvertragsparteien, bestehende Tarifnormen auch zu Lasten der Arbeitnehmer zu ändern (BAG 22. April 2009 - 4 ABR 14/08 - Rn. 34, BAGE 130, 286; 23. Februar 2005 - 4 AZR 172/04 - zu I 3 a der Gründe, AP TVG § 1 Tarifverträge: Lufthansa Nr. 33 = EzA TVG § 4 Luftfahrt Nr. 12; 27. April 2004 - 9 AZR 18/03 - zu A II 4 c bb (1) der Gründe, BAGE 110, 208) .

    Eine Tarifnorm steht unter dem Vorbehalt, durch eine nachfolgende tarifliche Regelung verschlechtert oder aufgehoben zu werden (BAG 23. Februar 2005 - 4 AZR 172/04 - zu I 3 c aa der Gründe, aaO; 20. März 2002 - 10 AZR 501/01 - zu II 2 c bb der Gründe, BAGE 100, 377) .

    Soweit Tarifnormen geändert und Sachverhalte berührt werden, die in der Vergangenheit liegen, haben die Tarifvertragsparteien dieselben Grenzen einzuhalten wie der Gesetzgeber (BAG 11. August 2009 - 3 AZR 23/08 - Rn. 50, AP GG Art. 9 Nr. 139 = EzA AGG § 10 Nr. 1; 23. Februar 2005 - 4 AZR 172/04 - zu I 3 c bb der Gründe, aaO; 27. April 2004 - 9 AZR 18/03 - zu A II 4 c bb (1) der Gründe, BAGE 110, 208) .

  • BAG, 21.11.2007 - 10 AZR 782/06

    Arbeitnehmerentsendung - selbständige Betriebsabteilung

    (1) Die Grundsätze zur Zulässigkeit rückwirkender Normänderungen unterscheiden zwischen echter und unechter Rückwirkung (BAG 6. Juni 2007 - 4 AZR 382/06 - 23. Februar 2005 - 4 AZR 172/04 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Lufthansa Nr. 33 = EzA TVG § 4 Luftfahrt Nr. 12).
  • LAG Hessen, 19.02.2007 - 17 Sa 902/06

    Rückzahlung von überzahlter Zusatzrente - Tarifvertrag Übergangsversorgung für

    Jede Vermögensposition genießt nur soweit Eigentumsschutz, wie dies ihrem Inhalt entspricht (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 23. Februar 2005, 4 AZR 172/04, AP Nr. 33 zu § 1 TVG Tarifverträge: Lufthansa).

    Unabhängig von der Frage der unmittelbaren Grundrechtsbindung der Tarifvertragsparteien besteht Einigkeit, dass diese den allgemeinen Gleichheitssatz gemäß Art. 3 Abs. 1 GG zu beachten haben und bei einer personenbezogenen Ungleichbehandlung der Gleichheitssatz verletzt ist, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die Ungleichbehandlung rechtfertigen können (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 23. Februar 2005, a.a.O.).

    133 bb) Soweit Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit nicht und Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit nach Maßgabe des § 6 Abs. 1 TV ÜV-Cockpit 1989 bzw. § 6 Abs. 1 TV ÜV-Cockpit 2000 nur zu 50 % angerechnet werden, hat das Bundesarbeitsgericht bereits im Vorprozess zutreffend darauf abgestellt, dass die Unterscheidung zu den Altersrenten bzw. Renten wegen Erwerbsminderung sich dadurch sachlich rechtfertigt, weil die Klägerin durch ihre Arbeitgeberbeiträge zum Anspruchserwerb beigetragen hat (ebenso Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 23. Februar 2005, a.a.O.).

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Rechtsprechung
   BAG, 26.10.2004 - 1 AZR 503/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,3098
BAG, 26.10.2004 - 1 AZR 503/03 (https://dejure.org/2004,3098)
BAG, Entscheidung vom 26.10.2004 - 1 AZR 503/03 (https://dejure.org/2004,3098)
BAG, Entscheidung vom 26. Oktober 2004 - 1 AZR 503/03 (https://dejure.org/2004,3098)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Auslegung eines Sozialplans

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf eine Abfindung nach dem Sozialplan; Ausscheiden eines Arbeitnehmers aus einem Betrieb auf Grund Betriebsänderungen; Schadensersatzanspruch eines gekündigten Arbeiters; Anwendbarkeit des Sozialplans auf Arbeiter

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Sozialplanabfindung / Von einer Betriebsänderung veranlasste Eigenkündigung eines Arbeitnehmers

  • Judicialis

    BetrVG § 112 Abs. 1 Satz 1; ; BetrVG § 112 Abs. 1 Satz 2; ; BetrVG § 112 Abs. 1 Satz 3

  • rechtsportal.de

    Fehlende Veranlassung der Eigenkündigung des Arbeitnehmers durch Arbeitgeber bei Betriebsänderung

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2005, 1264 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 22.07.2003 - 1 AZR 575/02

    Unwirksamkeit einer Ausschlußklausel in einem Sozialplan

    Auszug aus BAG, 26.10.2004 - 1 AZR 503/03
    Dies entspricht der ständigen Senatsrechtsprechung, nach der Arbeitnehmer, die auf Grund eines vom Arbeitgeber veranlassten Aufhebungsvertrags oder einer von ihm veranlassten Eigenkündigung ausscheiden, mit denjenigen gleich zu behandeln sind, deren Arbeitsverhältnis vom Arbeitgeber gekündigt wird (vgl. etwa BAG 29. Oktober 2002 - 1 AZR 80/02 - EzA § 112 BetrVG 2001 Nr. 4, zu II 2 c bb der Gründe; 22. Juli 2003 - 1 AZR 575/02- AP BetrVG 1972 § 112 Nr. 160 = EzA BetrVG 2001 § 112 Nr. 7, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu II 2 der Gründe).

    Dies ist sie auch dann, wenn der Arbeitgeber beim Arbeitnehmer im Hinblick auf eine konkret geplante Betriebsänderung die berechtigte Annahme hervorgerufen hat, mit der eigenen Initiative zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses komme er einer sonst notwendig werdenden betriebsbedingten Kündigung des Arbeitgebers nur zuvor (vgl. BAG 25. März 2003 - 1 AZR 169/02 - EzA § 112 BetrVG 2001 Nr. 6, zu II 2 b aa der Gründe mwN; 22. Juli 2003 aaO).

  • BAG, 06.08.2002 - 1 AZR 247/01

    Auslegung eines Sozialplans; rückwirkende Gehaltserhöhung nach Ausscheiden aus

    Auszug aus BAG, 26.10.2004 - 1 AZR 503/03
    Dabei können die Betriebsparteien zur Herstellung von Rechtssicherheit über die Frage, ob eine Eigenkündigung des Arbeitnehmers vom Arbeitgeber veranlasst war, auch vereinbaren, dass dieser der Kündigung innerhalb einer bestimmten Frist widersprechen und dem Arbeitnehmer die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses anbieten kann (vgl. BAG 6. August 2002 - 1 AZR 247/01 - AP BetrVG 1972 § 112 Nr. 154 = EzA BetrVG 2001 § 112 Nr. 1, zu C II 4 der Gründe).
  • BAG, 29.10.2002 - 1 AZR 80/02

    Auslegung eins Sozialplans; Veranlassen einer Eigenkündigung

    Auszug aus BAG, 26.10.2004 - 1 AZR 503/03
    Dies entspricht der ständigen Senatsrechtsprechung, nach der Arbeitnehmer, die auf Grund eines vom Arbeitgeber veranlassten Aufhebungsvertrags oder einer von ihm veranlassten Eigenkündigung ausscheiden, mit denjenigen gleich zu behandeln sind, deren Arbeitsverhältnis vom Arbeitgeber gekündigt wird (vgl. etwa BAG 29. Oktober 2002 - 1 AZR 80/02 - EzA § 112 BetrVG 2001 Nr. 4, zu II 2 c bb der Gründe; 22. Juli 2003 - 1 AZR 575/02- AP BetrVG 1972 § 112 Nr. 160 = EzA BetrVG 2001 § 112 Nr. 7, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu II 2 der Gründe).
  • BAG, 25.03.2003 - 1 AZR 169/02

    Arbeitgeberseitig veranlaßter Aufhebungsvertrag - Auslegung eines Sozialplans

    Auszug aus BAG, 26.10.2004 - 1 AZR 503/03
    Dies ist sie auch dann, wenn der Arbeitgeber beim Arbeitnehmer im Hinblick auf eine konkret geplante Betriebsänderung die berechtigte Annahme hervorgerufen hat, mit der eigenen Initiative zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses komme er einer sonst notwendig werdenden betriebsbedingten Kündigung des Arbeitgebers nur zuvor (vgl. BAG 25. März 2003 - 1 AZR 169/02 - EzA § 112 BetrVG 2001 Nr. 6, zu II 2 b aa der Gründe mwN; 22. Juli 2003 aaO).
  • LAG Nürnberg, 06.08.2003 - 4 Sa 607/02
    Auszug aus BAG, 26.10.2004 - 1 AZR 503/03
    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Nürnberg vom 6. August 2003 - 4 Sa 607/02 - aufgehoben, soweit es der Berufung des Klägers stattgegeben hat.
  • BAG, 19.02.2008 - 1 AZR 1004/06

    Stichtagsregelung im Sozialplan

    Auch können sie zur Herstellung von Rechtssicherheit über die Frage, ob eine Eigenkündigung des Arbeitnehmers vom Arbeitgeber veranlasst war, Regelungen vorsehen, wonach der Arbeitgeber der Kündigung des Arbeitnehmers widersprechen und ihm die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses anbieten kann (BAG 26. Oktober 2004 - 1 AZR 503/03 - AP BetrVG 1972 Nr. 171 = EzA BetrVG 2001 § 112 Nr. 11, zu I 2 a der Gründe mwN).
  • BAG, 13.02.2007 - 1 AZR 163/06

    Sozialplan - Gleichbehandlungsgrundsatz

    So entspricht es ständiger Senatsrechtsprechung, dass Arbeitnehmer, die auf Grund eines vom Arbeitgeber veranlassten Aufhebungsvertrags oder einer von ihm veranlassten Eigenkündigung ausscheiden, grundsätzlich mit denjenigen gleich zu behandeln sind, deren Arbeitsverhältnis vom Arbeitgeber gekündigt wird (26. Oktober 2004 - 1 AZR 503/03 - AP BetrVG 1972 § 112 Nr. 171 = EzA BetrVG 2001 § 112 Nr. 11, zu I 2 a der Gründe mwN).
  • BAG, 15.05.2007 - 1 AZR 370/06

    Auslegung eines Sozialplans

    Nach der ständigen Senatsrechtsprechung sind Arbeitnehmer, die auf Grund eines vom Arbeitgeber veranlassten Aufhebungsvertrags oder einer von ihm veranlassten Eigenkündigung ausscheiden, mit denjenigen gleich zu behandeln, deren Arbeitsverhältnis vom Arbeitgeber gekündigt wird (vgl. etwa 26. Oktober 2004 - 1 AZR 503/03 - AP BetrVG 1972 § 112 Nr. 171 = EzA BetrVG 2001 § 112 Nr. 11, zu I 2 a der Gründe mwN).
  • LAG Hessen, 03.12.2008 - 6 Sa 695/08

    Anspruch auf Sozialplanabfindung - Eigenkündigung nicht vom Arbeitgeber

    Dies entspricht auch der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, wonach Arbeitnehmer, die aufgrund eines vom Arbeitgeber veranlassten Aufhebungsvertrages oder einer von ihm veranlassten Eigenkündigung ausscheiden, mit denjenigen gleich zu behandeln sind, deren Arbeitsverhältnis vom Arbeitgeber gekündigt wird (vgl. BAG, Urteil vom 26.10.2004 - 1 AZR 503/03 - AP Nr. 171 zu § 112 BetrVG 1972).
  • LAG Bremen, 08.02.2006 - 2 Sa 30/05
    Im vom BAG am 26.10.2004 entschiedenen Fall (Az.: 1 AZR 503/03 = AP Nummer 171 zu § 112 BetrVG 1972) ist in § 6 des Sozialplans geregelt, dass ausscheidende Arbeitnehmer eine Abfindung nach einer näher beschriebenen Formel erhalten.
  • LAG Hessen, 11.02.2009 - 6 Sa 1083/08

    Ausschluss von Arbeitnehmern, deren Arbeitsverhältnis durch Eigenkündigung endet,

    So entspricht es ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, dass Arbeitnehmer, die aufgrund eines vom Arbeitgeber veranlassten Aufhebungsvertrages oder einer von ihm veranlassten Eigenkündigung ausscheiden, grundsätzlich mit denjenigen gleich zu behandeln sind, deren Arbeitsverhältnis vom Arbeitgeber gekündigt wird (vgl. BAG, Urteil vom 26.10.2004 - 1 AZR 503/03 - AP Nr. 171 zu § 112 BetrVG 1972).
  • LAG Hamm, 22.07.2005 - 10 Sa 899/05

    Sozialplan, Auslegung, Gleichbehandlung, Abfindung, Ausschluss bei

    Deshalb verstößt eine Sozialplanregelung, die formal zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerkündigung unterscheidet und den generellen Ausschluss aller Arbeitnehmer vorsieht, die ihr Arbeitsverhältnis selbst gekündigt haben, gegen § 75 Abs. 1 Satz 1 BetrVG (BAG, Urteil vom 15. Januar 1991 - 1 AZR 80/90 - aaO; BAG, Urteil vom 28. Oktober 1992 - 10 AZR 406/91 - AP BetrVG 1972 § 112 Nr. 65, BAG, Beschluss vom 06.05.2003 - AP BetrVG 1972 § 112 Nr. 161, BAG, Urteil vom 26.10.2004 - AP BetrVG 1972 § 112 Nr. 171 m.w.N.).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 20.04.2015 - 2 Sa 583/14

    Abfindungsanspruch - Ablösung einer Gesamtzusage durch eine nachfolgende

    Zwar sind nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts Arbeitnehmer, die aufgrund eines vom Arbeitgeber veranlassten Aufhebungsvertrags oder einer von ihm veranlassten Eigenkündigung ausscheiden, mit denjenigen gleich zu behandeln, deren Arbeitsverhältnis vom Arbeitgeber gekündigt wird ( BAG 26. Oktober 2004 - 1 AZR 503/03 - Rn. 22, AP BetrVG 1972 § 112 Nr. 171 ).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 20.08.2014 - 4 Sa 458/13

    Sozialplanabfindung - Aufhebungsvertrag

    Zwar ist ein Arbeitnehmer nicht mehr von einer Betriebsänderung betroffen, wenn der Arbeitgeber die Durchführung einer zunächst beabsichtigten Betriebsänderung vollständig oder jedenfalls hinsichtlich des diesen Arbeitnehmer betreffenden Teils endgültig aufgegeben und den Arbeitnehmer hiervon in Kenntnis gesetzt hat, da der Arbeitnehmer dann regelmäßig nicht mehr die wirtschaftlichen Nachteile zu besorgen hat, die der Sozialplan ausgleichen oder abmildern soll (BAG v. 26.10.2004 - 1 AZR 503/03 - AP Nr. 171 zu § 112 BetrVG 1972).
  • LAG Hessen, 11.02.2009 - 18 Sa 1076/08

    Ausschluss von Arbeitnehmern, deren Arbeitsverhältnis durch Eigenkündigung endet,

    So entspricht es ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, dass Arbeitnehmer, die aufgrund eines vom Arbeitgeber veranlassten Aufhebungsvertrages oder einer von ihm veranlassten Eigenkündigung ausscheiden, grundsätzlich mit denjenigen gleich zu behandeln sind, deren Arbeitsverhältnis vom Arbeitgeber gekündigt wird (vgl. BAG, Urteil vom 26.10.2004 - 1 AZR 503/03 - AP Nr. 171 zu § 112 BetrVG 1972).
  • LAG Hessen, 11.02.2009 - 18 Sa 1059/08

    Ausschluss von Arbeitnehmern, deren Arbeitsverhältnis durch Eigenkündigung endet,

  • LAG Hessen, 11.02.2009 - 13 Sa 746/08

    Ausschluss von Arbeitnehmern, deren Arbeitsverhältnis durch Eigenkündigung endet,

  • LAG Sachsen, 24.03.2023 - 4 Sa 74/22

    Ausschluss aus Sozialplan - Arbeitnehmerkündigung - Gleichbehandlungsgebot -

  • LAG Sachsen-Anhalt, 15.08.2012 - 4 Sa 481/10

    Einzelfall - Erklärung gemäß § 12 KSchG - kein Anspruch auf Sozialplanabfindung

  • LAG Sachsen, 24.03.2023 - 4 Sa 75/22

    Gleichheitssatz als Ausdruck des Rechtsstaatsprinzips;

  • LAG Hessen, 28.04.2011 - 11 Sa 1454/10

    Auslegung einer Betriebsvereinbarung - Anspruch auf Abschluss eines

  • LAG Hamburg, 09.07.2020 - 1 Sa 5/20

    Sozialplanabfindung - veranlasste Eigenkündigung durch geplante Betriebsänderung

  • ArbG Rheine, 10.01.2022 - 2 Ca 1176/21
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Rechtsprechung
   BAG, 18.01.2005 - 3 AZR 137/04   

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https://dejure.org/2005,3872
BAG, 18.01.2005 - 3 AZR 137/04 (https://dejure.org/2005,3872)
BAG, Entscheidung vom 18.01.2005 - 3 AZR 137/04 (https://dejure.org/2005,3872)
BAG, Entscheidung vom 18. Januar 2005 - 3 AZR 137/04 (https://dejure.org/2005,3872)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Möglichkeit der Anrechnung von Restübergangsgeld auf eine betriebliche Altersversorgung; Nachversicherungspflicht des Arbeitgebers; Übergangsgeld als eine vorgezogene Kapitalisierung von Versorgungsrechten; Vergleichbarkeit von Abfindungen als Kapitalleistungen ohne ...

  • Judicialis

    BetrAVG § 2; ; BetrAVG § ... 3; ; BetrAVG § 18; ; BetrAVG § 30d; ; RRG 1999 Art. 8 Nr. 19 Buchst. f; ; Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung Art. 1 Nr. 1; ; Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung Art. 1 Nr. 2

  • rechtsportal.de

    Keine Anrechnung des Restübergangsgeldes auf betrieblichen Versorgungsanspruch - Kürzung der Abfindung aufgrund ergänzender Vertragsauslegung

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2005, 1264 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 08.12.1981 - 3 AZR 1159/78

    Versorgungsanwartschaft - Abfindung

    Auszug aus BAG, 18.01.2005 - 3 AZR 137/04
    Die Verwendung des Übergangsgeldes als Nachversicherungsbeitrag hat das Bundesarbeitsgericht im Urteil vom 8. Dezember 1981 (- 3 AZR 1159/78 - BAGE 37, 198, 205 f.) gebilligt.

    In dieser Entscheidung hat der Senat zwischen der auf der unverfallbaren Versorgungsanwartschaft beruhenden Nachversicherung und der daraus erwachsenden laufenden Rentenleistungen der Versorgungsträger (vgl. 8. Dezember 1981 - 3 AZR 1159/78 - BAGE 37, 198, 201 ff.) einerseits sowie dem als Abfindung anzusehenden Übergangsgeld andererseits unterschieden.

  • BVerfG, 15.07.1998 - 1 BvR 1554/89

    Versorgungsanwartschaften

    Auszug aus BAG, 18.01.2005 - 3 AZR 137/04
    Mit Beschluss vom 15. Juli 1998 (- 1 BvR 1554/89, 963, 964/94 - BVerfGE 98, 365) hat das Bundesverfassungsgericht § 18 BetrAVG in der damals geltenden Fassung mit Art. 3 Abs. 1 und Art. 12 GG unvereinbar erklärt.
  • BAG, 20.11.2001 - 3 AZR 28/01

    Abfindung oder Umgestaltung der Versorgung

    Auszug aus BAG, 18.01.2005 - 3 AZR 137/04
    Damit stellte das Übergangsgeld eine vorgezogene Kapitalisierung von Versorgungsrechten dar und ist demgemäß bei der gebotenen wirtschaftlichen Betrachtung als Abfindung iSd. § 3 BetrAVG anzusehen (zum weiten Abfindungsbegriff des § 3 BetrAVG vgl. ua. BAG 20. November 2001 - 3 AZR 28/01 -AP BetrAVG § 3 Nr. 12 = EzA BetrAVG § 3 Nr. 8, zu II 1 a der Gründe mwN).
  • LAG München, 30.10.2003 - 3 Sa 232/03

    Restübergangsgeld

    Auszug aus BAG, 18.01.2005 - 3 AZR 137/04
    Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 30. Oktober 2003 - 3 Sa 232/03 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 16.02.2010 - 3 AZR 216/09

    Betriebsrente - Gleichbehandlung Arbeiter und Angestellte

    Eine Kapitalzahlung ist in der Regel - bspw. wegen zusätzlicher Gesundheitsrisiken, einem Abzug von Verwaltungskosten und Gewinnanteilen von Versicherungsgesellschaften und der unklaren Höhe der Verzinsung der Beiträge - auch nicht geeignet, zum Zeitpunkt ihrer Auszahlung einen rechnerisch gleichwertigen Versorgungsanspruch anderweitig zu beschaffen (vgl. BAG 18. Januar 2005 - 3 AZR 137/04 - EzA BetrAVG § 30d Nr. 1).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 13.09.2007 - 11 Sa 78/07

    Betriebliche Altersversorgung - Mitbestimmungsrecht - Betriebsrat -

    Die Kapitalzahlung wird nach statistischen Durchschnittswerten losgelöst von persönlichen Umständen und Risiken ermittelt (vgl. BAG, Urteil vom 18.01.2005 - 3 AZR 137/04 -, NJOZ 2005, 4447, 4450).
  • BAG, 16.02.2010 - 3 AZR 995/08

    Betriebsrente - Gleichbehandlung Arbeiter und Angestellte

    Eine Kapitalzahlung ist in der Regel - bspw. wegen zusätzlicher Gesundheitsrisiken, einem Abzug von Verwaltungskosten und Gewinnanteilen von Versicherungsgesellschaften und der unklaren Höhe der Verzinsung der Beiträge - auch nicht geeignet, zum Zeitpunkt ihrer Auszahlung einen rechnerisch gleichwertigen Versorgungsanspruch anderweitig zu beschaffen (vgl. BAG 18. Januar 2005 - 3 AZR 137/04 - zu 2 d der Gründe, EzA BetrAVG § 30d Nr. 1).
  • BAG, 16.02.2010 - 3 AZR 454/08

    Betriebsrente - Gleichbehandlung Arbeiter und Angestellte

    Eine Kapitalzahlung ist in der Regel - bspw. wegen zusätzlicher Gesundheitsrisiken, einem Abzug von Verwaltungskosten und Gewinnanteilen von Versicherungsgesellschaften und der unklaren Höhe der Verzinsung der Beiträge - auch nicht geeignet, zum Zeitpunkt ihrer Auszahlung einen rechnerisch gleichwertigen Versorgungsanspruch anderweitig zu beschaffen (vgl. BAG 18. Januar 2005 - 3 AZR 137/04 - EzA BetrAVG § 30d Nr. 1).
  • BAG, 16.02.2010 - 3 AZR 460/08

    Betriebsrente - Gleichbehandlung Arbeiter und Angestellte

    Eine Kapitalzahlung ist in der Regel - bspw. wegen zusätzlicher Gesundheitsrisiken, einem Abzug von Verwaltungskosten und Gewinnanteilen von Versicherungsgesellschaften und der unklaren Höhe der Verzinsung der Beiträge - auch nicht geeignet, zum Zeitpunkt ihrer Auszahlung einen rechnerisch gleichwertigen Versorgungsanspruch anderweitig zu beschaffen (vgl. BAG 18. Januar 2005 - 3 AZR 137/04 - EzA BetrAVG § 30d Nr. 1).
  • BAG, 16.02.2010 - 3 AZR 458/08

    Betriebsrente - Gleichbehandlung Arbeiter und Angestellte

    Eine Kapitalzahlung ist in der Regel - bspw. wegen zusätzlicher Gesundheitsrisiken, einem Abzug von Verwaltungskosten und Gewinnanteilen von Versicherungsgesellschaften und der unklaren Höhe der Verzinsung der Beiträge - auch nicht geeignet, zum Zeitpunkt ihrer Auszahlung einen rechnerisch gleichwertigen Versorgungsanspruch anderweitig zu beschaffen (vgl. BAG 18. Januar 2005 - 3 AZR 137/04 - EzA BetrAVG § 30d Nr. 1).
  • BAG, 16.02.2010 - 3 AZR 452/08

    Betriebsrente - Gleichbehandlung Arbeiter und Angestellte

    Eine Kapitalzahlung ist in der Regel - bspw. wegen zusätzlicher Gesundheitsrisiken, einem Abzug von Verwaltungskosten und Gewinnanteilen von Versicherungsgesellschaften und der unklaren Höhe der Verzinsung der Beiträge - auch nicht geeignet, zum Zeitpunkt ihrer Auszahlung einen rechnerisch gleichwertigen Versorgungsanspruch anderweitig zu beschaffen (vgl. BAG 18. Januar 2005 - 3 AZR 137/04 - EzA BetrAVG § 30d Nr. 1).
  • BAG, 16.02.2010 - 3 AZR 908/08

    Betriebsrente - Gleichbehandlung Arbeiter und Angestellte

    Eine Kapitalzahlung ist in der Regel - bspw. wegen zusätzlicher Gesundheitsrisiken, einem Abzug von Verwaltungskosten und Gewinnanteilen von Versicherungsgesellschaften und der unklaren Höhe der Verzinsung der Beiträge - auch nicht geeignet, zum Zeitpunkt ihrer Auszahlung einen rechnerisch gleichwertigen Versorgungsanspruch anderweitig zu beschaffen (vgl. BAG 18. Januar 2005 - 3 AZR 137/04 - zu 2 d der Gründe, EzA BetrAVG § 30d Nr. 1).
  • BAG, 16.02.2010 - 3 AZR 461/08

    Betriebsrente - Gleichbehandlung Arbeiter und Angestellte

    Eine Kapitalzahlung ist in der Regel - bspw. wegen zusätzlicher Gesundheitsrisiken, einem Abzug von Verwaltungskosten und Gewinnanteilen von Versicherungsgesellschaften und der unklaren Höhe der Verzinsung der Beiträge - auch nicht geeignet, zum Zeitpunkt ihrer Auszahlung einen rechnerisch gleichwertigen Versorgungsanspruch anderweitig zu beschaffen (vgl. BAG 18. Januar 2005 - 3 AZR 137/04 - EzA BetrAVG § 30d Nr. 1).
  • BAG, 16.02.2010 - 3 AZR 449/08

    Betriebsrente - Gleichbehandlung Arbeiter und Angestellte

    Eine Kapitalzahlung ist in der Regel - bspw. wegen zusätzlicher Gesundheitsrisiken, einem Abzug von Verwaltungskosten und Gewinnanteilen von Versicherungsgesellschaften und der unklaren Höhe der Verzinsung der Beiträge - auch nicht geeignet, zum Zeitpunkt ihrer Auszahlung einen rechnerisch gleichwertigen Versorgungsanspruch anderweitig zu beschaffen (vgl. BAG 18. Januar 2005 - 3 AZR 137/04 - EzA BetrAVG § 30d Nr. 1).
  • BAG, 16.02.2010 - 3 AZR 909/08

    Betriebsrente - Gleichbehandlung Arbeiter und Angestellte

  • BAG, 16.02.2010 - 3 AZR 464/08

    Betriebsrente - Gleichbehandlung Arbeiter und Angestellte

  • BAG, 16.02.2010 - 3 AZR 814/08

    Betriebsrente - Gleichbehandlung Arbeiter und Angestellte

  • BAG, 16.02.2010 - 3 AZR 782/08

    Betriebsrente - Gleichbehandlung Arbeiter und Angestellte

  • BAG, 16.02.2010 - 3 AZR 445/08

    Betriebsrente - Gleichbehandlung Arbeiter und Angestellte

  • BAG, 16.02.2010 - 3 AZR 233/09

    Betriebsrente - Gleichbehandlung Arbeiter und Angestellte

  • BAG, 16.02.2010 - 3 AZR 835/08

    Betriebsrente - Gleichbehandlung Arbeiter und Angestellte

  • BAG, 16.02.2010 - 3 AZR 842/08

    Betriebsrente - Gleichbehandlung Arbeiter und Angestellte

  • BAG, 16.02.2010 - 3 AZR 232/09

    Betriebsrente - Gleichbehandlung Arbeiter und Angestellte

  • BAG, 16.02.2010 - 3 AZR 227/09

    Betriebsrente - Gleichbehandlung Arbeiter und Angestellte

  • BAG, 16.02.2010 - 3 AZR 416/08

    Betriebsrente - Gleichbehandlung Arbeiter und Angestellte

  • BAG, 16.02.2010 - 3 AZR 222/09

    Betriebsrente - Gleichbehandlung Arbeiter und Angestellte

  • BAG, 16.02.2010 - 3 AZR 218/09

    Betriebsrente - Gleichbehandlung Arbeiter und Angestellte

  • BAG, 16.02.2010 - 3 AZR 819/08

    Betriebsrente - Gleichbehandlung Arbeiter und Angestellte

  • BAG, 16.02.2010 - 3 AZR 818/08

    Betriebsrente - Gleichbehandlung Arbeiter und Angestellte

  • BAG, 16.02.2010 - 3 AZR 817/08

    Betriebsrente - Gleichbehandlung Arbeiter und Angestellte

  • BAG, 16.02.2010 - 3 AZR 409/08

    Betriebsrente - Gleichbehandlung Arbeiter und Angestellte

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Rechtsprechung
   BAG, 01.12.2004 - 5 AZR 117/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,3964
BAG, 01.12.2004 - 5 AZR 117/04 (https://dejure.org/2004,3964)
BAG, Entscheidung vom 01.12.2004 - 5 AZR 117/04 (https://dejure.org/2004,3964)
BAG, Entscheidung vom 01. Dezember 2004 - 5 AZR 117/04 (https://dejure.org/2004,3964)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Kurzfassungen/Presse

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Ab Eintragung ins Handelsregister haftet nur die Aktiengesellschaft

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2005, 350
  • NZA 2005, 1264 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 27.01.1997 - II ZR 123/94

    Haftung der Gesellschafter einer Vor-GmbH; Rechtsnatur der Verlustdeckungshaftung

    Auszug aus BAG, 01.12.2004 - 5 AZR 117/04
    Die Verlustdeckungshaftung ist eine Innenhaftung für Anlaufverluste gegenüber der Gesellschaft bei Scheitern der Eintragung (BGH 27. Januar 1997 - II ZR 123/94 - BGHZ 134, 333; 4. November 2002 - II ZR 204/00 - BGHZ 152, 290; BAG 15. Dezember 1999 - 10 AZR 165/98 - BAGE 93, 151).

    Mit diesem Vorgang endet diese Form der Haftung (BGH 27. Januar 1997 - II ZR 123/94 - BGHZ 134, 333; Karsten Schmidt in Großkomm AktG § 41 Rn. 112; Münch. Hdb. GesR Bd. 3/Gummert § 16 Rn. 107 mwN).

    Dieses für die GmbH anerkannte Rechtsinstitut (vgl. BGH 27. Januar 1997 aaO) gilt zwar ebenso für die Aktiengesellschaft (Karsten Schmidt aaO Rn. 114; Hüffer AktG § 41 Rn. 8).

    Bei der Unterbilanzhaftung handelt es sich jedoch gleichfalls um eine Innenhaftung, so dass Gläubigerin des Anspruchs die Gesellschaft ist (BGH 27. Januar 1997 aaO; Karsten Schmidt aaO Rn. 121; Hüffer aaO).

  • BGH, 04.11.2002 - II ZR 204/00

    Verlustdeckungshaftung bei Scheitern der Gründung einer GmbH

    Auszug aus BAG, 01.12.2004 - 5 AZR 117/04
    Die Verlustdeckungshaftung ist eine Innenhaftung für Anlaufverluste gegenüber der Gesellschaft bei Scheitern der Eintragung (BGH 27. Januar 1997 - II ZR 123/94 - BGHZ 134, 333; 4. November 2002 - II ZR 204/00 - BGHZ 152, 290; BAG 15. Dezember 1999 - 10 AZR 165/98 - BAGE 93, 151).

    Hieran ist auch nach In-Kraft-Treten der Insolvenzordnung festzuhalten (vgl. BGH 4. November 2002 - II ZR 204/00 - BGHZ 152, 290; 10. Dezember 2001 - II ZR 89/01 - BGHZ 149, 273).

  • BAG, 15.12.1999 - 10 AZR 165/98

    Haftung der Gesellschafter einer Vor-GmbH

    Auszug aus BAG, 01.12.2004 - 5 AZR 117/04
    b) Einer Handelndenhaftung steht weiterhin entgegen, dass der Kläger nicht substantiiert vorgetragen hat, an welche Handlung der Beklagten im Namen der Vor-Aktiengesellschaft die Haftung anknüpfen soll (vgl. dazu BAG 15. Dezember 1999 - 10 AZR 165/98 - BAGE 93, 151; 22. Januar 1997 - 10 AZR 908/94 - BAGE 85, 94; Karsten Schmidt in Großkomm AktG § 41 Rn. 91).

    Die Verlustdeckungshaftung ist eine Innenhaftung für Anlaufverluste gegenüber der Gesellschaft bei Scheitern der Eintragung (BGH 27. Januar 1997 - II ZR 123/94 - BGHZ 134, 333; 4. November 2002 - II ZR 204/00 - BGHZ 152, 290; BAG 15. Dezember 1999 - 10 AZR 165/98 - BAGE 93, 151).

  • BGH, 09.11.1998 - II ZR 190/97

    Bewertung des Vermögens einer Vor-GmbH

    Auszug aus BAG, 01.12.2004 - 5 AZR 117/04
    Eine Unterbilanz kann idR nur durch eine Vermögensbilanz auf den Stichtag der Eintragung festgestellt werden (vgl. BGH 17. Februar 2003 - II ZR 281/00 - DB 2003, 760; 9. November 1998 - II ZR 190/97 - BGHZ 140, 35).
  • BGH, 17.02.2003 - II ZR 281/00

    Darlegungs- und Beweislast bei Geltendmachung von Unterbilanzhaftungsansprüchen

    Auszug aus BAG, 01.12.2004 - 5 AZR 117/04
    Eine Unterbilanz kann idR nur durch eine Vermögensbilanz auf den Stichtag der Eintragung festgestellt werden (vgl. BGH 17. Februar 2003 - II ZR 281/00 - DB 2003, 760; 9. November 1998 - II ZR 190/97 - BGHZ 140, 35).
  • BAG, 06.01.2004 - 9 AZR 680/02

    Anforderungen an Revisionsbegründung

    Auszug aus BAG, 01.12.2004 - 5 AZR 117/04
    Gegenstand und Richtung des Revisionsangriffs müssen erkennbar sein (Senat 29. Oktober 1997 - 5 AZR 624/96 - BAGE 87, 41; BAG 6. Januar 2004 - 9 AZR 680/02 - EzA ZPO 2002 § 551 Nr. 1, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • BAG, 29.10.1997 - 5 AZR 624/96

    Freier Mitarbeiter oder Arbeitnehmer im Außendienst Anforderung an

    Auszug aus BAG, 01.12.2004 - 5 AZR 117/04
    Gegenstand und Richtung des Revisionsangriffs müssen erkennbar sein (Senat 29. Oktober 1997 - 5 AZR 624/96 - BAGE 87, 41; BAG 6. Januar 2004 - 9 AZR 680/02 - EzA ZPO 2002 § 551 Nr. 1, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • BGH, 10.12.2001 - II ZR 89/01

    Haftung der Mitglieder einer Vor-Genossenschaft; Verjährung des

    Auszug aus BAG, 01.12.2004 - 5 AZR 117/04
    Hieran ist auch nach In-Kraft-Treten der Insolvenzordnung festzuhalten (vgl. BGH 4. November 2002 - II ZR 204/00 - BGHZ 152, 290; 10. Dezember 2001 - II ZR 89/01 - BGHZ 149, 273).
  • BAG, 22.01.1997 - 10 AZR 908/94

    Haftung der Gesellschafter einer Vor-GmbH

    Auszug aus BAG, 01.12.2004 - 5 AZR 117/04
    b) Einer Handelndenhaftung steht weiterhin entgegen, dass der Kläger nicht substantiiert vorgetragen hat, an welche Handlung der Beklagten im Namen der Vor-Aktiengesellschaft die Haftung anknüpfen soll (vgl. dazu BAG 15. Dezember 1999 - 10 AZR 165/98 - BAGE 93, 151; 22. Januar 1997 - 10 AZR 908/94 - BAGE 85, 94; Karsten Schmidt in Großkomm AktG § 41 Rn. 91).
  • BGH, 20.06.1983 - II ZR 200/82

    Zur Haftung der Mitglieder einer GmbH-Vorgründungsgesellschaft

    Auszug aus BAG, 01.12.2004 - 5 AZR 117/04
    Diese Haftung erlischt jedoch mit der Eintragung der Gesellschaft in das Handelsregister (BGH 20. Juni 1983 - II ZR 200/82 - NJW 1983, 2822; 26. Oktober 1981 - II ZR 31/81 - NJW 1982, 932 [jeweils zur GmbH]; Geßler AktG § 41 Rn. 9; Hüffer AktG § 41 Rn. 25; Karsten Schmidt in Großkomm AktG § 41 Rn. 97).
  • BGH, 26.10.1981 - II ZR 31/81

    Kaufvertrag, der vor Eintragung ins Handelsregister von einer Gesellschaft mit

  • LAG Sachsen, 16.09.2003 - 7 Sa 72/03
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